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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
9. | Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau |
9.1 | Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte |
Protokollerklärung Nr. 11 | |
Technische Beratungen einfacherer Art im Sinne der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 3 sind Empfehlungen und Hinweise in produktionstechnischen Fragen nach allgemeinen Richtlinien und dazugehörige technische Berechnungen.
b) Beaufsichtigen oder Leiten von Arbeitsgruppen oder Arbeitskolonnen bei Versuchen nach Weisung; c) Fachtechnische Arbeiten für Ausstellungen, Schauen, Vorführungen oder Wettbewerben; d) Mitwirken bei Feldbegehungen und Besichtigungsfahrten.
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