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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
9. | Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau |
9.1 | Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte |
Protokollerklärung Nr. 5 | |
1Tätigkeiten im Sinne der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 sind z. B.:
b) Durchführen von Versuchen und Wertprüfungen in größerem Ausmaß, c) Feststellen der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln für das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut d) Selbständige Beratung in schwierigen Bereichen des Fachgebiets der Beschäftigten, e) Selbständige Beratung über einfachere Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen f) Beratung über Maßnahmen für den Fremdenverkehr als Betriebszweig auf dem Bauernhof; g) Gruppenberatung durch schwierige Fachvorträge; h) Durchführen von Erwachsenenfortbildungslehrgängen über Rationalisierung im landwirtschaftlichen Haushalt; i) Ausarbeiten von Vorschlägen zur Durchführung einzelner Maßnahmen im Rahmen von Betriebsumstellungen; j) Ausarbeiten von Vorschlägen für Baumaßnahmen, z. B. zur Grundrissgestaltung (Raumzuordnung und Einrichtung) k) Selbständige schwierige Erhebungen und Berechnungen für Teilaufgaben bei der Vorplanung von Flurbereinigungen l) Selbständiges Erarbeiten der betriebswirtschaftlichen Unterlagen für die Kalkulation von Produktionsverfahren; m) Ermitteln der Werte von Wirtschaftserschwernissen bei Flächenverlusten; n) Nachzuchtbeurteilungen für Zuchtwertschätzungen von Vatertieren, o) Selbständiges Vorbereiten von Entscheidungen im Saatenanerkennungsverfahren bei Vorstufen und Hybridsorten, p) Selbständige Planung und Organisation von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, q) Herausgabe von Warnmeldungen im Pflanzenschutzdienst für den Beratungsbezirk aufgrund eigener Feststellungen, r) Tätigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben mit einem besonderen Maß von Verantwortlichkeit; s) Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen einschließlich Massen- und Kostenberechnungen oder Verdingungsunterlagen, t) Beaufsichtigen von Schätzern oder verantwortliches Schätzen der Pflanzenbestände u) Örtliche Leitung schwieriger Gartenbau-, Landschaftsbau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, v) Selbständige Beratung über die Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Schadpflanzen
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