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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
9. Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
9.1 Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
Protokollerklärung Nr. 6

 

Tätigkeiten im Sinne der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 sind z. B.:


a) Selbständiges Planen von Versuchen nach vorgegebener Aufgabenstellung
    und Auswerten der Versuche nach variationsstatistischen Methoden;

b) Überwachen von mehreren gartenbau-, landwirtschafts- oder weinbautechnischen Beschäftigten
    in Tätigkeiten der Entgeltgruppen 5 bis 8 bei der Durchführung von Versuchen;

c) Anlage und Auswertung von Wertprüfungen;

d) Selbständige produktionstechnische Beratung auf dem Fachgebiet des Beschäftigten,
    z. B. Ausarbeiten von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, schwierigen Einzelplänen und Geldvoranschlägen;
    Beratung über einzelne Folgemaßnahmen nach Flurbereinigungen und landkulturellen Maßnahmen
    oder nach Betriebsumstellungen;

e) Tierzuchttechnische Beratung, z. B. Auswahl weiblicher Zuchttiere im Einzelbetrieb;

f) Gruppenberatung durch schwierige Fachvorträge auf dem Gebiet des Beschäftigten;

g) Beratung in der ländlichen Hauswirtschaft, insbesondere in der Haushaltsführung,
    z. B. Ausarbeiten schwieriger Einzelpläne für Organisationspläne, von Plänen für Haushaltseinrichtungen
    einschließlich technischer Anlagen, Beratung über Vorratshaltung durch Gefrieren und Kühlen;

h) Selbständige Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen;

i) Aufstellen und Prüfen von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen- und Kostenberechnungen
    oder von Verdingungsunterlagen, Bearbeiten der damit zusammenhängenden technischen Angelegenheiten
    – auch im technischen Rechnungswesen;

j) Örtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung von nicht nur einfachen Gartenbau-, Landschaftsbau-,
    Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder Weinbaumaßnahmen und deren Abrechnung;

k) Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigungen oder von sonstigen Maßnahmen
    zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Erheben und Berechnen von Daten, Beurteilung des Ist-Zustandes;
l) Selbständiges Bearbeiten von Kreditfällen, die innerhalb der Beleihungsgrenze liegen,
    bei landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen;

m) Feststellen von betriebswirtschaftlichen Daten für die Kalkulation von Produktionsverfahren;

n) Mitwirken bei Strukturanalysen;

o) Ermitteln von Pachtpreisen für gartenbaulich, landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Grundstücke;

p) Schätzen des Wertes von Pflanzenbeständen;

q) Selbständiges Vorbereiten von Entscheidungen für die Saatenanerkennung
    oder für die Körung von Tieren oder für die Ankörung von Obstmuttergehölzen;

r) Selbständige Beratung über die Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Schadpflanzen im Pflanzenschutzdienst
    einschließlich der selbständigen Beratung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -geräten;

s) Herausgabe von Warndienstmeldungen im Pflanzenschutzdienst für den Beratungsbezirk
    aufgrund eigener Feststellungen, soweit das Er-mitteln der biologischen Daten keine schwierigen Methoden erfordert;

t) Tätigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Aufgaben.

 

 

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