TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen |
10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
10.4 | Diätassistenten |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, 4, P | |
Entgeltgruppe 9
1. Diätassistentinnen
als Leiterinnen von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-04-09-01
2. Diätassistentinnen
mit zusätzlicher Ausbildung als Ernährungsberaterin und mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-04-09-02
3. Diätassistentinnen
als Leiterinnen von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-04-09-03
4. Diätassistentinnen
als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 400 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-04-09-04
5. Diätassistentinnen mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-10-04-09-05
Entgeltgruppe 8
1. Diätassistentinnen
als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Diätküchen,
die für die Versorgung von durchschnittlich täglich mindestens 200 Personen mit Diätverpflegung verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-04-08-01
2. Diätassistentinnen als Diätküchenleiterinnen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3) 2-10-04-08-02
3. Diätassistentinnen mit entsprechender Tätigkeit,
die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4) 2-10-04-08-03
Entgeltgruppe 7
Diätassistentinnen mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-04-07-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen. 2-10-04-04-01
Protokollerklärungen Nr. 1 1Diätküchen können auch unselbständige Teile einer Großküche sein. 2Zu den Diätküchen zählen auch die Diätmilchküchen. 3Schonkost ist keine Diätkost.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B.
- Diätberatung von einzelnen Patienten,
- selbständige Durchführung von Ernährungserhebungen,
- Mitarbeit bei Grundlagenforschung im Fachbereichklinische Ernährungslehre,
- Herstellung und Berechnung spezifischer Diätformenbei dekompensierten Leberzirrhosen, Niereninsuffizienz, Hyperlipidämien,
- Stoffwechsel-Bilanz-Studien,
- Maldigestion und Malabsorption nach Shunt-Operationen,
- Kalzium-Test-Diäten,
- spezielle Anfertigung von Sondenernährung für Patientenauf Intensiv- und Wachstationen.
Nr. 3 In den Ländern,in denen eine staatliche Anerkennung als Diätküchenleiterin nicht erfolgt, gilt das Tätigkeitsmerkmal als erfüllt, wenn sich die Diätassistentin drei Jahre als Diätküchenleiterin bewährthat.
Nr. 4 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
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