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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen
10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
10.8 Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte
Entgeltgruppen   8,   6,   5,   3,   P

 

Entgeltgruppe 8

 

Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit,

 

denen mindestens zehn zahnmedizinische Fachangestellte oder Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2-10-08-08-01

 

 

 

 

Entgeltgruppe 6

 

1.         Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

2-10-08-06-01

 

 

 

 

2.         Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit,

 

denen mindestens fünf zahnmedizinische Fachangestellte oder Beschäftigte in der Tätigkeit  von zahnmedizinischen Fachangestellten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2-10-08-06-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 5

 

1.         Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.

2-10-08-05-01

 

 

 

 

2.         Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit.

2-10-08-05-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 3

 

1.         Beschäftigte in der Tätigkeit von medizinischen Fachangestellten.

2-10-08-03-01

 

2.         Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten.

2-10-08-03-02

 

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Protokollerklärung

 

Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen.

 

 

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