TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen |
10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
10.8 | Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte |
Entgeltgruppen 8, 6, 5, 3, P | |
Entgeltgruppe 8
Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit,
denen mindestens zehn zahnmedizinische Fachangestellte oder Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 2-10-08-08-01
Entgeltgruppe 6
1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 2-10-08-06-01
2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit,
denen mindestens fünf zahnmedizinische Fachangestellte oder Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 2-10-08-06-02
Entgeltgruppe 5
1. Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-08-05-01
2. Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-08-05-02
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte in der Tätigkeit von medizinischen Fachangestellten. 2-10-08-03-01
2. Beschäftigte in der Tätigkeit von zahnmedizinischen Fachangestellten. 2-10-08-03-02
Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen.
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