TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen |
10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
10.9 | Präparationstechnische Assistenten, Sektionsgehilfen |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, 6, 3, P | |
Entgeltgruppe 9
1. Präparationstechnische Assistenten,
denen mindestens zwei präparationstechnische Assistenten, davon mindestens einer mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-09-09-01
2. Präparationstechnische Assistenten, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen und mindestens zu einem Drittel ihrer Gesamttätigkeit selbständig Demonstrationen im Hörsaal vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 2-10-09-09-02
Entgeltgruppe 8
1. Präparationstechnische Assistenten,
denen mindestens zwei präparationstechnische
Assistenten durch ausdrückliche Anordnung 2-10-09-08-01
2. Präparationstechnische Assistenten,
die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 2-10-09-08-02
Entgeltgruppe 7
Präparationstechnische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-09-07-01
Entgeltgruppe 6
Sektionsgehilfen,
die in nicht unerheblichem Umfange auch Tätigkeiten von präparationstechnischen Assistenten ausüben und
denen mindestens zwei Sektionsgehilfen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-10-09-06-01
Entgeltgruppe 3
Sektionsgehilfen. 2-10-09-03-01
Protokollerklärungen
Nr. 1 Im Sinne der Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung ist vergleichbar die Entgeltgruppe 8 der Besoldungsgruppe A 8.
Nr. 2 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr. 3 Schwierige Aufgaben sind z. B. Herstellung von Korrosionspräparaten, Darstellung feinerer Gefäße und Nerven.
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