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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen
10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
10.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Entgeltgruppen   6,   5,   3,   P

 

Entgeltgruppe 6

 

1.         Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit in Arzneimittelausgabestellen,

denen mindestens drei pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder Beschäftigte in  der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten durch ausdrückliche Anordnung ständigunterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-10-12-06-01

 

 

 

 

2.         Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

2-10-12-06-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 5

 

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2-10-12-05-01

 

 

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

2-10-12-03-01

 

 

 

 

Protokollerklärungen

 

Nr. 1     Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogisten gleich.

 

 

 

Nr. 2     Apotheken sind keine Arzneimittelausgabestellen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals.

 

 

 

Nr. 3     Schwierige Aufgaben sind z. B. Taxieren, Mitwirkung bei der Herstellung von sterilen  Lösungen  oder  sonstigen  Arzneimitteln  unter  Verantwortung  eines Apothekers.

 

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