TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen |
10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
10.13 | Pharmazeutisch-technische Assistenten |
Entgeltgruppen 9, 8, 6, P | |
Entgeltgruppe 9
1. Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit,
denen mindestens zwei pharmazeutisch-technische Assistenten oder pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 6 durch ausdrückliche Anordnung ständigunterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 2-10-13-09-01
2. Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. 2-10-13-09-02
Entgeltgruppe 8
Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 4) 2-10-13-08-01
Entgeltgruppe 6
Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-13-06-01
Protokollerklärungen
Nr. 1 Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogisten gleich.
Nr. 2 Im Sinne der Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung ist vergleichbar die Entgeltgruppe 6 der Besoldungsgruppe A 7.
Nr. 3 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr. 4 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
In der chemisch-physikalischen Analyse: gravimetrische, titrimetrische und fotometrische Bestimmungen einschl. Komplexometrie, Leitfähigkeitsmessungen und chromatografische Analysen.
In der Pflanzenanalyse: Anfertigung mikroskopischer Schnitte. Schwierige Identitäts- und Reinheitsprüfungen nach dem Deutschen Arzneibuch (Chemikalien, Drogen).
Herstellung und Kontrolle steriler Lösungen der verschiedensten Zusammensetzungen in größerem Umfang unter Verwendung moderner Apparaturen.
Herstellung von sonstigen Arzneimitteln in größerem Umfangunter Verwendung moderner in der Galenik gebräuchlicher Apparaturen (Suppositorien, Salben, Pulvergemische, Ampullen,Tabletten u. a.).
Herstellung von Arzneizubereitungen nach Rezept oder Einzelvorschrift.
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