TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen |
10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
10.15 | Zahntechniker |
Entgeltgruppen 10, 9, 8, 6, P | |
Entgeltgruppe 10
Zahntechnikermeister,
denen mindestens 16 Zahntechnikermeister oder Zahntechniker durchausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 2-10-15-10-01
Entgeltgruppe 9
1. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker mit entsprechender Tätigkeit,
denen mindestens zwei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-10-15-09-01
2. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker mit entsprechender Tätigkeit,
die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind. 2-10-15-09-02
3. Zahntechnikermeister mit entsprechenden Tätigkeiten,
die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) 2-10-15-09-03
4. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker,
denen an Universitätskliniken die handwerkliche Unterweisung von Studenten in zahntechnischen Arbeiten obliegt.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) 2-10-15-09-04
Entgeltgruppe 8
1. Zahntechnikermeister mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-15-08-01
2. Zahntechniker mit entsprechenden Tätigkeiten,
die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen. 2-10-15-08-02
3. Zahntechniker mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-10-15-08-03
Entgeltgruppe 6
Zahntechniker mit entsprechender Tätigkeit. 2-10-15-06-01
Protokollerklärungen
Nr. 1 Im Sinne der Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung ist vergleichbar die Entgeltgruppe 8 der Besoldungsgruppe A 8.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben sind z. B. Tätigkeiten in der zahnärztlichen Keramik, in der Kiefer-Orthopädie, in der Parallelometertechnik, in der Vermessungstechnik für Einstückgussprothesen, in der Geschiebetechnik.
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