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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
12. | Beschäftigte im Justizdienst |
12.2 |
Beschäftigte im allgemeinen Justizdienst |
Entgeltgruppen 7, 6, 4, P | |
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte im geschlossenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass sie besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung) 2-12-02-07-01
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte im offenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 heraushebt, dass sie besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 11.)
(Hierzu Protokollerklärung) 2-12-02-06-01
2. Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst mit selbständiger Tätigkeit. 2-12-02-06-02
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst,soweit nicht anderweitig eingruppiert. 2-12-02-04-01
Protokollerklärung
Besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit liegen vor, wenn die fachliche Aufsichtauf ein Mindestmaß beschränkt werden kann. |
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