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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
12. Beschäftigte im Justizdienst
12.2

Beschäftigte im allgemeinen Justizdienst

Entgeltgruppen   7,   6,   4,   P
 

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte im geschlossenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass sie besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit erfordert.

 

(Hierzu Protokollerklärung)

2-12-02-07-01

 

 

 

 

Entgeltgruppe 6

 

1.         Beschäftigte im offenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2  heraushebt, dass sie besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit erfordert.

 

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 11.)

 

(Hierzu Protokollerklärung)

2-12-02-06-01

 

 

 

 

2.         Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst mit selbständiger

Tätigkeit.

2-12-02-06-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst,soweit nicht anderweitig eingruppiert.

2-12-02-04-01

 

 

 

 

Protokollerklärung

 

Besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit liegen vor, wenn die fachliche Aufsichtauf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.

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