TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
22. | Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen |
22.4 | Laboranten |
Entgeltgruppen 7, 6, 5, 4, 3, | |
Entgeltgruppe 7
Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung,
die sich in Entgeltgruppe 6 besonders bewährt haben, und deren Tätigkeit sich durch selbständige Leistungen aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt. 2-22-04-07-01
Entgeltgruppe 6
Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. 2-22-04-06-01
Entgeltgruppe 5
Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit. 2-22-04-05-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Laboranten oder Werkstoffprüfern,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie schwierig ist. 2-22-04-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Laboranten oder Werkstoffprüfern. (keine Stufe 6) 2-22-04-03-01
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