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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen
22.4

Laboranten

Entgeltgruppen   7,   6,   5,   4,   3,
 

Entgeltgruppe 7

 

Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung,

 

die sich in Entgeltgruppe 6 besonders bewährt haben, und deren Tätigkeit sich durch selbständige Leistungen aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt.

2-22-04-07-01

 

 

Entgeltgruppe 6

 

Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung,

 

deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt.

2-22-04-06-01

 

 

Entgeltgruppe 5

 

Laboranten und Werkstoffprüfer  mit  Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.

2-22-04-05-01

 

 

Entgeltgruppe 4

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Laboranten oder Werkstoffprüfern,

 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie schwierig ist.

2-22-04-04-01

 

 

Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte in der Tätigkeit von Laboranten oder Werkstoffprüfern.

(keine Stufe 6)

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