TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
22. | Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen |
22.9 | Reproduktionstechnische Beschäftigte |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, P | |
Entgeltgruppe 9
Beschäftigte im Vermessungs- und Kartenwesen mit Abschlussprüfungin einem reproduktionstechnischen Beruf sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die schwierige Aufgaben besonderer Art erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 2-22-09-09-01
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte im Vermessungs- und Kartenwesen mit Abschlussprüfungin einem reproduktionstechnischen Beruf sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren
Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt,
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3) 2-22-09-08-01
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte im Vermessungs- und Kartenwesen mit Abschlussprüfungin einem reproduktionstechnischen Beruf sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der
Entgeltgruppe 6 heraushebt,
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 3 und 4) 2-22-09-07-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte im Vermessungs- und
Kartenwesen mit Abschlussprüfungin einem reproduktionstechnischen
Beruf sowie sonstige Beschäftigte,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-22-09-06-01
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte im Vermessungs- und Kartenwesen
mit Abschlussprüfungin
einem reproduktionstechnischen Beruf und
entsprechender
Tätigkeit
sowie
sonstige Beschäftigte,
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 2-22-09-05-01
Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte an Bürooffsetmaschinen.
2. Beschäftigte in Druckereien als Maschinenhelfer im Buch- oder Flachdruck oder als Anlegerfür großformatigen Mehrfarbendruck oder als Anleger beim Druck mehrfarbiger Landkarten. 2-22-09-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte an Bürovervielfältigungsmaschinen und in der Mikroverfilmung. (keine Stufe 6) 2-22-09-03-01
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte in der Tätigkeit eines reproduktionstechnischen Berufs mit einfachen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 5) 2-22-09-02-01
Protokollerklärungen
Nr. 1 Reproduktionstechnische Berufe sind: Fotograf, Mediengestalter Digital und Print.
Nr. 2 Schwierige Aufgaben besonderer Art im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B.:
- schwieriges Einpassen von Kartenteilen;
- besonders schwierige Montagen bei inhaltsreichen Karten im Maßstab 1:25.000 und kleiner.
Nr. 3 Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B.:
- Strichaufnahmen oder Halbtonaufnahmen nach Sollmaß und jeden Formats; Maßausgleich auf gegebenes Sollmaß; Herstellen von Rasterfilmen ein- und mehrfarbig, von Schummerungsvorlagen über Halbtonaufnahmen; selbständige Versuchs- und Entwicklungsarbeiten bei der Einführung neuer technischer Verfahren;
- Zusammenkopie von einzelnen Kartenteilen mit Kartenrahmen bei der Neuherstellung sowie Einkopierung von Fortführungen in vorhandene Originale auf Folie und Glas mit kartografischer Passgenauigkeit.
Nr. 4 Der Umfang der schwierigen Aufgaben ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr.
5 1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten,
die weder eine Vor- noch eine Ausbildung, aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine
sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
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