TV - L - Entgeltordnung |
|
Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
22. | Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen |
22.10 | Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, 6, 5, 3, P | |
Entgeltgruppe 9
1. Operateure,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 8 oder der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass sie aufgrund schwieriger Arbeitsabläufe besonders hohe Anforderungen stellt. 2-22-10-09-01
2. Strahlenschutztechniker,
deren Tätigkeit sich durch ein hohes Maß an Verantwortung oder dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass schwierige Aufgaben zu erfüllen sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung) 2-22-10-09-02
Entgeltgruppe 8
Operateure,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass sie besondere Zuverlässigkeit erfordert. 2-22-10-08-01
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte im Strahlenschutz, die Kontrollbereiche selbständig überwachen oder Abschirmungs- und Dosisberechnungen durchführen (Strahlenschutztechniker).
(Hierzu Protokollerklärung) 2-22-10-07-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte an Reaktoren, Beschleunigeranlagen, Tieftemperaturanlagen, heißen Zellen und vergleichbaren Experimentieranlagen, die eine oder mehrere der nachstehenden Aufgaben erfüllen:
a) Bedienung des Steuerpults eines Reaktors oder Beschleunigers und der Betriebskreisläufe,
b) Kontrolle und Bedienung von Experimentieranlagen und -kreisläufen,
c) Kontrolle und Bedienung der zu den in den Buchstaben a und b genannten Anlagengehörenden Maschinenanlagen und Behebung von Störungen
(Operateure). 2-22-10-06-01
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte während der Ausbildungszeit zum Operateur.
2. Beschäftigte, die einfache Operateuraufgaben selbständig erledigen.
3. Strahlenschutzlaboranten,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie Strahlungsmessungen beurteilen und Empfehlungen für strahlenschutzgerechtes Verhaltengeben. 2-22-10-05-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, die Strahlungsmessungen durchführen und protokollieren (Strahlenschutzlaboranten).
(keine Stufe 6) 2-22-10-03-01
Protokollerklärung
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch die Beschäftigten bei den Strahlenschutzmessstellen einzugruppieren. |
|
1337233134 Links234 |