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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
24. Beschäftigte an Theatern und Bühnen
24.4

Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte

Entgeltgruppen   6,   5,   4,   P
 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung zu Leitern der Musik- oder

Schauspielbibliotheken bestellt sind.

2-24-04-06-01

 

 

Entgeltgruppe 5

 

1.         Orchesterwarte,

 

die zugleich den gesamten Notenfundus verwalten oder in nichtunerheblichem Umfang Orchesterstimmen ausschreiben oder Notenmaterial ergänzen.

 

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-24-04-05-01

 

2.         Verwalter von Rollen-und Stimmenmaterial (im Theatersprachgebrauch „Beschäftigte in Theaterbibliotheken“ genannt), die dieses Materialauch für den Bühnengebrauch einrichten.

2-24-04-05-02

 

 

 

Entgeltgruppe 4

 

1.         Orchesterwarte.

 

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

2-24-04-04-01

 

2.         Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial.

2-24-04-04-02

 

Protokollerklärungen

 

Nr. 1     Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

 

 

 

Nr. 2     1Orchesterwarte sind Beschäftigte, denen die Bereitstellung und das Einsammeln der  Noten und Pulte sowie der größeren Instrumente bei Proben und Aufführungen  verantwortlich übertragen sind.
2Vielfach sind ihnen auch die Verwaltung und die Pflege der Materialien, an einigen kleineren Bühnen auch die Verwaltung des gesamten Notenfundus, übertragen.

 

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