TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
24. | Beschäftigte an Theatern und Bühnen |
24.4 | Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte |
Entgeltgruppen 6, 5, 4, P | |
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung zu Leitern der Musik- oder Schauspielbibliotheken bestellt sind. 2-24-04-06-01
Entgeltgruppe 5
1. Orchesterwarte,
die zugleich den gesamten Notenfundus verwalten oder in nichtunerheblichem Umfang Orchesterstimmen ausschreiben oder Notenmaterial ergänzen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 2-24-04-05-01
2. Verwalter von Rollen-und Stimmenmaterial (im Theatersprachgebrauch „Beschäftigte in Theaterbibliotheken“ genannt), die dieses Materialauch für den Bühnengebrauch einrichten. 2-24-04-05-02
Entgeltgruppe 4
1. Orchesterwarte.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-24-04-04-01
2. Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial. 2-24-04-04-02
Protokollerklärungen
Nr. 1 Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr. 2 1Orchesterwarte
sind Beschäftigte, denen die Bereitstellung und das Einsammeln
der Noten
und Pulte sowie der größeren Instrumente bei Proben und Aufführungen verantwortlich
übertragen sind.
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