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TV - L - Entgeltordnung

Teil III Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
2. Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche
2.1 Facharbeiter
Entgeltgruppen   9,   8,   7,   P


Entgeltgruppe 9

 

1.         Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1

 

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,

 

die als Bediener von CNC-gesteuerten Maschinen komplizierte Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien herstellen und dafür selbständig nach Fertigungsunterlagen  Arbeitsablaufprogramme  ergänzen,  Maschinenprogramme eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler feststellen und beseitigen.

 

(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

3-02-01-09-01

 

 

 

 

2.         Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1

 

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,

 

die bei Einsatz von Laserschneidtechnik und Lasergraviertechnik selbständig Arbeitsablaufprogramme ergänzen, eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler feststellen und beseitigen.

 

(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

3-02-01-09-02

 

 

 

 

3.         Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1

 

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren

 

mit Meisterbrief,

 

die in großen Arbeitsstätten mit zentraler Haus- und Betriebstechnik komplizierte Anlagenwarten, instand setzen,die Betriebsbereitschaft gewährleisten und in der Lage sind, die Regelung und Steuerung der Anlagen technischen Änderungen anzupassen.

 

(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

3-02-01-09-03

 

 

 

Entgeltgruppe 8

 

Aufzugsmonteure

 

mit einschlägiger  Ausbildung  nach  Entgeltgruppe  5  Fallgruppe  1  des  Abschnitts 1,

 

die elektrisch gesteuerte Aufzüge oder sonstige komplizierte Aufzugsanlagen mit Befehlsspeicherung unter Einbeziehung des eigentlichen Steuerteils warten und instand setzen.

3-02-01-08-01

 

 

Entgeltgruppe 7

 

Aufzugsmonteure.

3-02-01-07-01

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Protokollerklärungen

 

Nr. 1     Einschlägige  anerkannte  Ausbildungsberufe  im  Sinne  dieses  Tätigkeitsmerkmals  sind  
z.  B.  Systemelektroniker,  Elektroniker  für  Betriebstechnik, Mechatroniker für  Kältetechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Automatisierungstechnik.

 

 

 

Nr. 2     Komplizierte Anlagen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B. zentrale Mess-, Steuer- und Regelanlagen für Heiz-, Klima-,Sanitär- und Elektrotechnik.

 

 

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