TV - L - Entgeltordnung |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten |
2. | Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche |
2.1 | Facharbeiter |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, P | |
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,
die als Bediener von CNC-gesteuerten Maschinen komplizierte Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien herstellen und dafür selbständig nach Fertigungsunterlagen Arbeitsablaufprogramme ergänzen, Maschinenprogramme eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler feststellen und beseitigen.
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) 3-02-01-09-01
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,
die bei Einsatz von Laserschneidtechnik und Lasergraviertechnik selbständig Arbeitsablaufprogramme ergänzen, eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler feststellen und beseitigen.
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) 3-02-01-09-02
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
mit Meisterbrief,
die in großen Arbeitsstätten mit zentraler Haus- und Betriebstechnik komplizierte Anlagenwarten, instand setzen,die Betriebsbereitschaft gewährleisten und in der Lage sind, die Regelung und Steuerung der Anlagen technischen Änderungen anzupassen.
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 3-02-01-09-03
Entgeltgruppe 8
Aufzugsmonteure
mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,
die elektrisch gesteuerte Aufzüge oder sonstige komplizierte Aufzugsanlagen mit Befehlsspeicherung unter Einbeziehung des eigentlichen Steuerteils warten und instand setzen. 3-02-01-08-01
Entgeltgruppe 7
Aufzugsmonteure. 3-02-01-07-01
Protokollerklärungen
Nr.
1 Einschlägige anerkannte
Ausbildungsberufe
im
Sinne
dieses
Tätigkeitsmerkmals sind
Nr. 2 Komplizierte Anlagen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z. B. zentrale Mess-, Steuer- und Regelanlagen für Heiz-, Klima-,Sanitär- und Elektrotechnik.
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