TV - L - Entgeltordnung |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten |
2. | Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche |
2.4 | Beschäftigte in der Entsorgung |
Entgeltgruppen 4 3 | |
1. Tierkörperverwerter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Tierkörperbeseitigungsanstalten. 3-02-04-04-01
2. Geprüfte Klärwärter. 3-02-04-04-02
Entgeltgruppe 3
Klärarbeiter. 3-02-04-03-01
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