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TV - L - Entgeltordnung

Teil III Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
3 Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.1 Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlössern
Entgeltgruppen   8,   6,   5,   4,   3,   P


Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2 des Abschnitts 1,

 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie hochwertigste  Arbeiten an wertvollen Kunstgegenständen oder an kunstgeschichtlich bedeutenden Gebäudeteilen verrichten.

3-03-01-08-01

 

 

Entgeltgruppe 6

 

1.         Schlossführer,

 

die Führungen in mehr als einer Fremdsprache durchführen.

(Hierzu Protokollerklärung)

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2.         Schlossverwalter.

3-03-01-06-02

 

 

 

Entgeltgruppe 5

 

Schlossführer,

 

die Führungen in einer Fremdsprache durchführen.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-03-01-05-01

 

 

Entgeltgruppe 4

 

Galerieaufseher, Museumsaufseher, Schlossaufseher, Schlossführer,

 

zu deren Tätigkeit hrungen, der Verkauf von Eintrittskarten sowie von vielfältigem Druck- und Bildmaterial gehören.

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Entgeltgruppe 3

 

1.         Galerieaufseher, Museumsaufseher, Parkaufseher, Schlossaufseher.

3-03-01-03-01

 

2.         Schlossarbeiter,

 

zu deren Tätigkeit im Bedarfsfall regelmäßig Schlossführungen und das Erheben von Eintrittsgeld gehören.

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3.         Schlossführer.

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Protokollerklärung

 

Die Muttersprache des Schlossführers gilt nicht als Fremdsprache.

 

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