TV - L - Entgeltordnung |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten |
3 | Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche |
3.1 | Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlössern |
Entgeltgruppen 8, 6, 5, 4, 3, P | |
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2 des Abschnitts 1,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie hochwertigste Arbeiten an wertvollen Kunstgegenständen oder an kunstgeschichtlich bedeutenden Gebäudeteilen verrichten. 3-03-01-08-01
Entgeltgruppe 6
1. Schlossführer,
die Führungen in mehr als einer Fremdsprache durchführen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-03-01-06-01 2. Schlossverwalter. 3-03-01-06-02
Entgeltgruppe 5
Schlossführer,
die Führungen in einer Fremdsprache durchführen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-03-01-05-01
Entgeltgruppe 4
Galerieaufseher, Museumsaufseher, Schlossaufseher, Schlossführer,
zu deren Tätigkeit Führungen, der Verkauf von Eintrittskarten sowie von vielfältigem Druck- und Bildmaterial gehören. 3-03-01-04-01
Entgeltgruppe 3
1. Galerieaufseher, Museumsaufseher, Parkaufseher, Schlossaufseher. 3-03-01-03-01
2. Schlossarbeiter,
zu deren Tätigkeit im Bedarfsfall regelmäßig Schlossführungen und das Erheben von Eintrittsgeld gehören. 3-03-01-03-02
3. Schlossführer. 3-03-01-03-03
Protokollerklärung
Die Muttersprache des Schlossführers gilt nicht als Fremdsprache.
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