TV - L - Entgeltordnung |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten |
3 | Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche |
3.8 | Beschäftigte im Vermessungswesen |
Entgeltgruppen 8, 7, 6, 5, 3 | |
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Maschinensetzer. 3-03-08-08-01
2. Medientechnologen Druck mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit besonders schwierigen mehrfarbigen großformatigen Druckarbeiten an Offsetschnellpressen oder Offsetdruckmaschinen. 3-03-08-08-02
3. Feinwerkmechaniker mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,
die besonders schwierige Instandsetzungsarbeiten an komplizierten Messinstrumenten ausführen und diese justieren. 3-03-08-08-03
4. Kopierarbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren,
die besondersschwierige großformatige Unterlagen für mehrfarbige Druckerzeugnisse herstellen. 3-03-08-08-04
Entgeltgruppe 7
1. Medientechnologen Druckverarbeitung mit Ausbildung nach Entgeltgruppe5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit besondersschwierigen Arbeiten, wie Kaschieren von Kartenoriginalen und Landkarten, Herstellen besonderer Mustervorlagen. 3-03-08-07-01
2. Medientechnologen Druck mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit besondersschwierigen Druckarbeiten. 3-03-08-07-02
3. Medientechnologen Druck mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1 als Lichtsetzer
mit schwieriger Tätigkeit im Landkartendruck. 3-03-08-07-03
4. Feinwerkmechaniker mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,
die hochwertige Messinstrumente instand setzen. 3-03-08-07-04 5. Kopierarbeiter
mit besonders schwierigen Kopierarbeitenauf Bildträgern aller Art. 3-03-08-07-05
Entgeltgruppe 6
1. Medientechnologen Druck mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1. 3-03-08-06-01
2. Feinwerkmechaniker mit Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1. 3-03-08-06-02
3. Kopierarbeiter
mit Kopierarbeiten auf Kunststofffolien, Glas und Metall im Negativ- und Positivverfahren, Nutzenmontage- und Retuschierarbeiten. 3-03-08-06-03
4. Messgehilfen mit verwaltungseigener Prüfung,
die als Beobachter an Instrumenten (einschließlich Protokollieren) oder als Beobachter an Instrumenten mit automatischer Registrierung eingesetzt sind. 3-03-08-06-04
Entgeltgruppe 5
Messgehilfen mit verwaltungseigener Prüfung. 3-03-08-05-01
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte mit Druckplatten-Kopierarbeiten im Negativ- und Positivverfahren. 3-03-08-03-01
2. Messgehilfen ohne verwaltungseigene Prüfung. 3-03-08-03-02
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