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TV - L - Entgeltordnung

Teil III Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
3 Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.9 Beschäftigte im Wasserbau in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern
Entgeltgruppen   8,   6,   5,   4,   3


Entgeltgruppe 8

 

1.         Bauaufseher.

3-03-09-08-01

2.         Kolonnenführer.

3-03-09-08-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 6

 

1.         Beschäftigte im Wasserbau der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2 des Abschnitts 1 bzw. Flusswärter

 

als Verwalter des Gerätehofes einer Flussmeisterei.

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2.         Sprengmeister.

3-03-09-06-02

 

 

 

 

Entgeltgruppe 5

 

1.         Beschäftigte im Wasserbau mit verwaltungseigener Prüfung.

3-03-09-05-01

 

2.         Flusswärter mit verwaltungseigener Prüfung mit eigener Strecke (gilt nur für das Land Baden-Württemberg).

3-03-09-05-02

 

3.         Schiffer (Beschäftigte im Wasserbau mit verwaltungseigener Prüfung als Fahrer von Wasserfahrzeugen).

3-03-09-05-03

 

 

 

 

Entgeltgruppe 4

 

1.         Baulokführer.

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2.         Bohrtruppführer ohne abgeschlossene Ausbildungin einem anerkannten Ausbildungsberuf.

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3.         Flusswärter.

3-03-09-04-03

 

 

Entgeltgruppe 3

 

1.         Wasserbauarbeiter.

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2.         Maschinisten ohne abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf an Kompressoren, Pumpen oder Seilbahngeräten.

3-03-09-03-02

3.         Schiffer (Fahrer von Wasserfahrzeugen).

3-03-09-03-03

 

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