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TV - L - Entgeltordnung

Teil III Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
3 Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.13 Beschäftigte in Münzen
Entgeltgruppen   9,   8,   7,   6,   5,   4,   3,   P


Entgeltgruppe 9

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1

 

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,

 

die als Münzwerkzeugmacher an CNC gesteuerten Dreh-, Fräs-, Erodier- oder Rundschleifmaschinen  selbständig  schwierige  Arbeitsablaufprogramme  zur Herstellung von Prägewerkzeugen für Münzen und Medaillen ergänzen, Maschinenprogramme  eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler fest- stellen und beseitigen.

 

(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

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Entgeltgruppe 8

 

1.         Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,

 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie besonders schwierige Einrichtungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durchführen.

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2.         Metallhandwerker mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,

 

die selbständig Spezialmaschinen entwickeln, weiterentwickeln oder herstellen oder Matrizen und Patrizen zur Herstellung von Prägestempeln anfertigen.

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3.         Metallhandwerker mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1 als Graveure.

 

(Hierzu Protokollerklärung)

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4.         Oberflächenbeschichter (Galvaniseure)als Hartverchromer.

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Entgeltgruppe 7

 

Metallhandwerker mit einschlägiger  Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fall- gruppe1 des Abschnitts 1,

 

die Präzisionswerkzeuge für die Prägung von Münzen und Medaillen herstellen und instand setzen, Maschinen einrichten und instand setzen.

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Entgeltgruppe 6

 

1.         Münzarbeiter mit verwaltungseigener Prüfung als Präger von Medaillen,

 

die die Maschinen selbst einrichten und die Werkzeugbehandlung durchführen, wenn besonders hohe Anforderungen an die Prägetechnik gestellt werden.

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2.         Tresorverwalter,

 

die für das Wiegen/Zählen der Münzen, Medaillen und Rohlinge verantwortlich sind.

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Entgeltgruppe 5

 

Münzarbeiter mit verwaltungseigener Prüfung.

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Entgeltgruppe 4

 

1.         Münzarbeiter, mit Ausnahme der Beschäftigten als Präger.

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2.         Münzarbeiter,

 

die als Geldzähler eingesetzt sind und für die tägliche Abrechnung verantwortlich sind.

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3.         Präger von Spezialmünzen und Medaillen,

 

die die Maschinen selbst einrichten und die Werkzeugbehandlung durchführen.

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Entgeltgruppe 3

 

1.         Beschäftigte, die Münzen verpacken und versenden.

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2.         Präger.

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Protokollerklärungen

 

Die Tätigkeit des Graveurs umfasst auch das Reduzieren.

 

 

 

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