TV - L - Entgeltordnung |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten |
3 | Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche |
3.13 | Beschäftigte in Münzen |
Entgeltgruppen 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, P | |
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren,
die als Münzwerkzeugmacher an CNC gesteuerten Dreh-, Fräs-, Erodier- oder Rundschleifmaschinen selbständig schwierige Arbeitsablaufprogramme zur Herstellung von Prägewerkzeugen für Münzen und Medaillen ergänzen, Maschinenprogramme eingeben, testen und fahren sowie Programmfehler fest- stellen und beseitigen.
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) 3-03-13-09-01
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie besonders schwierige Einrichtungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durchführen. 3-03-13-08-01
2. Metallhandwerker mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,
die selbständig Spezialmaschinen entwickeln, weiterentwickeln oder herstellen oder Matrizen und Patrizen zur Herstellung von Prägestempeln anfertigen. 3-03-13-08-02
3. Metallhandwerker mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1 als Graveure.
(Hierzu Protokollerklärung) 3-03-13-08-03
4. Oberflächenbeschichter (Galvaniseure)als Hartverchromer. 3-03-13-08-04
Entgeltgruppe 7
Metallhandwerker mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fall- gruppe1 des Abschnitts 1,
die Präzisionswerkzeuge für die Prägung von Münzen und Medaillen herstellen und instand setzen, Maschinen einrichten und instand setzen. 3-03-13-07-01
Entgeltgruppe 6
1. Münzarbeiter mit verwaltungseigener Prüfung als Präger von Medaillen,
die die Maschinen selbst einrichten und die Werkzeugbehandlung durchführen, wenn besonders hohe Anforderungen an die Prägetechnik gestellt werden. 3-03-13-06-01
2. Tresorverwalter,
die für das Wiegen/Zählen der Münzen, Medaillen und Rohlinge verantwortlich sind. 3-03-13-06-02
Entgeltgruppe 5
Münzarbeiter mit verwaltungseigener Prüfung. 3-03-13-05-01
Entgeltgruppe 4
1. Münzarbeiter, mit Ausnahme der Beschäftigten als Präger. 3-03-13-04-01
2. Münzarbeiter,
die als Geldzähler eingesetzt sind und für die tägliche Abrechnung verantwortlich sind. 3-03-13-04-02
3. Präger von Spezialmünzen und Medaillen,
die die Maschinen selbst einrichten und die Werkzeugbehandlung durchführen. 3-03-13-04-03
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte, die Münzen verpacken und versenden. 3-03-13-03-01 2. Präger. 3-03-13-03-02 Protokollerklärungen
Die Tätigkeit des Graveurs umfasst auch das Reduzieren.
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