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TV - L - Entgeltordnung

Teil III Tätigkeitsmerkmale mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
3 Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.14 Beschäftigte in der Wilhelma
Entgeltgruppe    8


Entgeltgruppe 8

 

1.         Tierpfleger mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1 als Revierpfleger.

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2.         Tierpfleger mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,

 

die verantwortlich Menschenaffen oder Korallenfische pflegen, sowie

 

Tierpfleger mit einschlägiger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1,

 

deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung  ebenso zu bewerten ist wie die verantwortliche Pflege von Menschenaffen oder Korallenfischen.

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