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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil IV | Beschäftigte im Pflegedienst |
3. | Altenpflegerinnen und Altenpflegehelferinnen |
3.1 | Leitende Altenpflegerinnen in Einrichtungen im Sinne von § 43 |
Entgeltgruppen KR 10a, 9d, 9c, 9b | |
Vorbemerkung
1Leitende Altenpflegerinnen sind Altenpflegerinnen, die die Gesamtverantwortung für den Pflegedienst der Einrichtung haben.2Dies setzt voraus, dass ihnen gegenüber keine weitere Leitende Altenpflegerin und keine Leitende Gesundheits- und Krankenpflegerin weisungsbefugt sind.
Entgeltgruppe KR 10a
Leitende Altenpflegerinnen in Einrichtungen, in denen mindestens 150 Pflegepersonen beschäftigt sind.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 2 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 3 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-10a01
Entgeltgruppe KR 9d
1. Leitende Altenpflegerinnen in Einrichtungen, in denen mindestens 75 Pflegepersonen beschäftigt sind.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 2 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-9d-01
2. Altenpflegerinnen,
die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden Altenpflegerinnen bestellt sind, in Einrichtungen, in denen mindestens 150 Pflegepersonen beschäftigt sind.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 2 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-9d-02
Entgeltgruppe KR 9c
1. Leitende Altenpflegerinnen.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-9c-01
2. Altenpflegerinnen,
die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden Altenpflegerinnen bestellt sind, in Einrichtungen, in denen mindestens 75 Pflegepersonen beschäftigt sind.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-9c-02
Entgeltgruppe KR 9b
Altenpflegerinnen,
die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden Altenpflegerinnen bestellt sind.
(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 4-03-01-9b-01
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