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TV - L - Entgeltordnung

Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst
3. Altenpflegerinnen und Altenpflegehelferinnen
3.4 Altenpflegerinnen und Altenpflegehelferinnen in Einrichtungen im Sinne von § 43
Entgeltgruppen  KR  7a,   4a,   3a

 

Entgeltgruppe KR 7a

 

Altenpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit.

4-03-04-7a-01

 

 

 

Entgeltgruppe KR 4a

 

Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und Abschlussprüfung
mit entsprechender Tätigkeit.

4-03-04-4a-01

 

 

Entgeltgruppe KR 3a

 

Altenpflegehelferinnen mit entsprechender Tätigkeit.

4-03-04-3a-01

 

 

 

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