1Die Funktionszulagen
-
für Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
gemäß Nr. 3 der Protokollerklärungen zu Abschnitt 5 Unterabschnitt 2
des Teils II der Entgeltordnung sowie
-
für Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
gemäß Nr. 1 der Vorbemerkungen zu Abschnitt 8 Unterabschnitt 3
des Teils II der Entgeltordnung
verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien
für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz;
Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen
bleiben unberücksichtigt. 2Sie betragen ab
|