(1)
1Für übergeleitete und für ab 1. November 2006 neu eingestellte
Lehrkräfte, die bis zum 31. Dezember 2011 gemäß Nr. 5
der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter
die Anlage 1a zum BAT / BAT-O und/oder ab 1. Januar 2012
gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
nicht unter die Entgeltordnung zum TV-L fallen, gilt die
Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
der
Entgeltgruppen 5 bis 8 um 64,00
Euro und
der
Entgeltgruppen 9 bis 13 um 72,00
Euro
vermindert werden; die verminderten
Tabellenwerte sind auch maßgebend für die Zuordnung der
Lehrkräfte in die individuelle Zwischenstufe bzw. individuelle
Endstufe am 1. November 2006.
2Satz 1 gilt nicht für Lehrkräfte, die die fachlichen und
pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als
Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesG oder eines
entsprechenden Landesbesoldungsgesetzes erfüllen, und
für übergeleitete Lehrkräfte, die einen arbeitsvertraglichen
Anspruch auf Zahlung einer allgemeinen Zulage wie die
unter die Anlage 1a zum BAT / BAT-O fallenden Angestellten
haben.
(2) Im Tarifgebiet West vermindern
sich die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 bei jeder nach dem
1. November 2006 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung
in
den
Entgeltgruppen 5 bis 8 um 6,40
Euro und
den Entgeltgruppen 9 bis 13
um 7,20
Euro.
(3)
1Die Regelungen des TV-L über die Bezahlung im Tarifgebiet
Ost gelten entsprechend.
2Im Tarifgebiet Ost findet der Bemessungssatz für die Entgelte
auch auf die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 und
Absatz 2 Anwendung.
3Die Verminderung nach Absatz 2 erfolgt mit jeder nach
dem 1. November 2006 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung
im Tarifgebiet Ost.
Angefügt mit Wirkung ab 1.3.2009 - ergänzt um frühere Werte:
Protokollerklärung zu § 20
Die Verminderungsbeträge nach Absatz 1 betragen
in
EGr. 5 bis 8 in
EGr. 9 bis 13
ab 01.11.2006 64,00
Euro 72,00
Euro
ab 01.01.2008 57,60
Euro 64,80
Euro
ab 01.03.2009 51,20
Euro 57,60
Euro
ab 01.03.2010 44,81
Euro 50,40
Euro
ab 01.04.2011 38,40
Euro 43,20
Euro
ab 01.01.2012 32,00
Euro 36,00
Euro
ab 01.01.2013 25,60
Euro 28,80
Euro
ab 01.01.2014 19,20
Euro 21,60
Euro
ab ??.??.???? 12,80
Euro 14,40
Euro
ab ??.??.???? 6,40
Euro 7,20
Euro
ab ??.??.???? 0,00
Euro 0,00
Euro
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