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TVÜ-Länder

TV zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts

4. Abschnitt

Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile
 
Bezüge im Sinne des § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT / BAT-O, § 31 Abs. 2 Unterabs. 2 MTArb / MTArb-O für Arbeitsleistungen bis zum 31. Oktober 2006 werden nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet, als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre.
 

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