TVÜ-Länder |
|
TV zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts |
|
4. Abschnitt | Sonstige vom TV-L abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen |
§ 22 | Abrechnung unständiger Bezügebestandteile |
Bezüge im Sinne des § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT / BAT-O, § 31 Abs. 2 Unterabs. 2 MTArb / MTArb-O für Arbeitsleistungen bis zum 31. Oktober 2006 werden nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet, als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre. |
|
1337233134 Links234 |