TVÜ-Länder |
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TV zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts |
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ANLAGE 2 |
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Teil C | Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 |
Entgelt- A 1 Arzt mit entsprechender
Tätigkeit A 2 Facharzt mit entsprechender
Tätigkeit A 3 Oberarzt
A 4 Facharzt, dem die ständige
Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom (Protokollerklärung: Ständiger Vertreter ist nur der Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik nur von einem Arzt erfüllt werden.)
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