Entgelt-
gruppe |
Vergütungsgruppe |
Lohngruppe |
15 |
Keine Stufe
6
Ia
Ib mit Aufstieg
nach Ia |
- |
14 |
keine Stufe
6
Ib ohne Aufstieg
nach Ia |
- |
13
|
Beschäftigte mit Tätigkeiten,
die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung
voraussetzen
(IIa mit
und ohne Aufstieg nach Ib)
[ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]
und weitere Beschäftigte, die
nach der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O unmittelbar
in
IIa eingruppiert
sind. |
- |
12 |
keine Stufe
6
III mit Aufstieg
nach IIa |
- |
11 |
keine Stufe
6
III ohne
Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg
nach III |
- |
10 |
IVa ohne Aufstieg
nach III
IVb mit Aufstieg
nach Iva
Va in
den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach
IVb mit Aufstieg nach IVa |
- |
9
|
IVb ohne Aufstieg
nach IV a (keine Stufe 6)
Va mit
Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa (keine
Stufe 6)
Va ohne
Aufstieg nach IVb
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)
Vb mit
Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)
Vb ohne
Aufstieg nach IVb
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 9 Jahren in der Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6) |
9
(Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) |
8 |
Vc mit Aufstieg
nach Vb
Vc ohne
Aufstieg nach Vb |
8 mit Aufstieg
nach 8a
7 mit Aufstieg
nach 8 und 8a |
7 |
Keine |
7 mit Aufstieg
nach 7a
6 mit Aufstieg
nach 7und 7a |
6 |
VIb mit Aufstieg
nach Vc
VIb ohne Aufstieg
nach Vc |
6 mit Aufstieg
nach 6a
5 mit Aufstieg
nach 6 und 6a |
5
|
VII mit Aufstieg
nach VIb
VII ohne Aufstieg
nach VIb |
5 mit Aufstieg
nach 5a
4 mit Aufstieg
nach 5 und 5a |
4 |
Keine |
4 mit Aufstieg
nach 4a
3 mit Aufstieg
nach 4 und 4a |
3 |
Keine
Stufe 6
VIII mit Aufstieg
nach VII
VIII ohne Aufstieg
nach VII |
3 mit Aufstieg
nach 3a
2a mit Aufstieg
nach 3 und 3a
2 mit Aufstieg
nach 2a, 3 und 3a
|
2
Ü |
Keine |
2 mit Aufstieg
nach 2a
1 mit Aufstieg
nach 2 und 2a |
2 |
IXb mit Aufstieg
nach VIII
IXb mit Aufstieg
nach IXa
X mit
Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6) |
1 mit Aufstieg
nach 1a (keine Stufe 6) |
1 |
Beschäftigte
mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
Essens-
und Getränkeausgeber/innen
Garderobenpersonal
Spülen
und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus-
und Küchenbereich
Reiniger/innen
in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
Wärter/innen
von Bedürfnisanstalten
Servierer/innen
Hausarbeiter/innen
Hausgehilfe/Hausgehilfin
Bote/Botin
(ohne Aufsichtsfunktion)
Ergänzungen
können durch landesbezirlichen Tarifvertrag geregelt werden.
Hinweis: Diese Zuordnung
gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen
zu Vergütungs-/Lohngruppen. |