Vorbemerkung
Eine einschlägige Berufsausbildung im Sinne dieses Abschnitts ist diejenige,
die üblicherweise von den Berufsfeuerwehren als einschlägig anerkannt wird.
Entgeltgruppe 9b
-
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und erfolgreich abgeschlossenem B3-Lehrgang
als Leiterinnen oder Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr
a) auf Flugplätzen, denen mindestens 60 Beschäftigte ständig unterstellt sind oder
b) auf den Flugplätzen Büchel, Nörvenich und Fürstenfeldbruck
.
(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.)
4-08-00-9b-01
-
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und erfolgreich abgeschlossenem B3-Lehrgang
als Leiterinnen oder Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr auf Flugplätzen, in Depots oder Untertageanlagen.
4-08-00-9b-02

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und erfolgreich abgeschlossenem B3-Lehrgang
als Leiterinnen oder Leiter einer Bundeswehrfeuerwehr (Hauptbrandmeisterinnen und -meister).
4-08-00-9a-01

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und erfolgreich abgeschlossenen B3-Lehrgang
-
als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der Leiterinnen oder Leiter
der Bundeswehrfeuerwehr (Wachabteilungsleiterinnen und -leiter) oder
-
als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der Wachabteilungsleiterinnen oder -leiter
(Einsatzleiterinnen und -leiter im Außendienst).
4-08-00-08-01

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und erfolgreich abgeschlossenem B3-Lehrgang (Oberbrandmeisterinnen und -meister) als
Staffelführerinnen oder Staffelführer,
Truppführerinnen oder Truppführer oder
Disponentinnen oder Disponenten.
4-08-00-07-01

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst
mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst
als Truppfrauen oder -männer (Brandmeisterinnen und -meister).
4-08-00-06-01

1392988417
|