TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil IV | Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
26. |
Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät |
Entgeltgruppen 11 10 9b 9a | |
Vorbemerkungen 1Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät, die die Nachprüferlaubnis nach der ZDv 19/1 besitzen,
Entgeltgruppe 11
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
als Leiterinnen oder Leiter einer Prüfgruppe. 4-26-00-11-01
Entgeltgruppe 10
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
als Systemprüferinnen oder -prüfer. 4-26-00-10-01
Entgeltgruppe 9b
Geprüfte Meisterinnen und Meister sowie Meisterinnen und Meister
als luftfahrzeugtechnisches Prüfpersonal oder Freigabeberechtigte am Luftfahrzeug.
(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 7.) 4-26-00-9b-01
Entgeltgruppe 9a
als luftfahrzeugtechnisches Prüfpersonal oder Freigabeberechtigte am Luftfahrzeug.
(Die Beschäftigten in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 5.) 4-26-00-9a-01
als Prüferinnen oder Prüfer für das jeweilige Baumuster, die komplexe Systeme 4-26-00-9a-02
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