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Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 13

Vermögenswirksame Leistungen

 

 

1Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung
erhalten Praktikantinnen/Praktikanten eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich.
2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat,
in dem dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden,
und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres.

 

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