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T V Ü - Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts

4. Abschnitt

Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 21

Abrechnung unständiger Bezügebestandteile

 

(aufgehoben)

 

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