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T V ö D - V

Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA

Anlage D  
D5

Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben


Für Beschäftigte in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben
können landesbezirklich besondere Vereinbarungen abgeschlossen werden.


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