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Tarifvertrag |
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III. Regelungen zum flexiblen Übergang in den Ruhestand (FALTER) |
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§ 11 1FALTER ist ein Arbeitszeitmodell, das einen
gleitenden Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am
Berufsleben ermöglichen soll. Durchführungshinweise des Bundesministers des Innern
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