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Vergütungen - so werden sie berechnet: |
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Die BAT-Grundvergütung ist im BAT in folgenden §§ geregelt:
Seit der Ablösung des BAT durch den TVöD ist der BAT nicht mehr Gegenstand von Tarifverhandlungen. Lediglich für das Land Hessen wurde der BAT durch TV Einkommensverbesserung 2008 noch angepasst.
Die Vergütungen werden in Tariftabellen in Tarifverhandlungen vereinbart. Die zuletzt geltenden BAT-Tariftabellen finden Sie hier.
Im Programm ist -wie Sie am obigen Screenshot sehen - die BAT-Grundvergütung weiterhin hinterlegt. Dies ist erforderlich, weil soziale Organisationen, die die Tarifreform zum TVöD nicht mitgegangen sind, weiterhin nach BAT bezahlen. Außerdem enthält das Programm auch die Grundvergütung des CARITAS.
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