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2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.1 |
Allgemeines |
Besoldungsgruppen | |
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Die Gehälter im öffentlichen Dienst sind innerhalb eines Dienstverhältnisses (Zeile 3) - bei Beamten nach Besoldungsgruppen, - bei TVöD-Beschäftigten nach Entgeltgruppen - bei BAT-Angestellten nach Vergütungsgruppen und - bei Arbeitern nach Lohngruppen gestaffelt. Wenn Sie in Zeile 3 die Art des Dienstverhältnisses ausgewählt haben, erscheinen in Zeile 4 die in diesem Dienstverhältnis möglichen Besoldungs-, Entgelt-, Vergütungs- bzw. Lohngruppen.
BesoldungsordnungenDie Besoldungsgruppen
sind in folgenden Besoldungsordnungen geregelt: Besoldungsordnung B (feste Gehälter für leitende Beamte von Besoldungsgruppe B1 b is B11) Besoldungsordnung R (für Richter und Staatsanwälte von Besoldungsgruppe R1 bis R10) Besoldungsordnung W (für Professoren von Besoldungsgruppe W1 bis W3, W für Wissenschaft) Besoldungsordnung C (auslaufend für Professoren von Besoldungsgruppe C1 bis C4)
Beispiel für
A11 in der Bundesbesoldungsordnung:
Sie finden die Besoldungsordnungen
für für die Länder auf der Internetseite Landesbesoldungsordnungen.de
Besoldungstabellen Die Besoldungstabellen für alle Besoldungsordnungen der Beamten des Bundes und der Länder sind auf der Seite Besoldung.de dargestellt. |
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