Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.2

Besondere Formen

Bundes-Freiwilligendienst

   

Rechtsgrundlage: Bundesfreiwilligendienst-Gesetz

 

Zitat aus einer Seite der Minijob-Zentrale:
 

"Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtig.
Nach § 13 Absatz 2 Bundesfreiwilligendienstegesesetz finden auf den Bundesfreiwilligendienst die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für die Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz gelten; insofern wird der Bundesfreiwilligendienst sozialversicherungsrechtlich wie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr behandelt. Dies hat zur Folge, dass alle Sach- und Geldleistungen als beitragspflichtige Einnahmen gelten. In der Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz, so dass die Teilnehmer Krankengeldansprüche erwerben. Weiterhin sind im Krankheitsfall für mindestens 6 Wochen oder 42 Tage Sach- bzw. Geldersatzleistungen und das Taschengeld zu zahlen.

Die Teilnehmer sind gesetzlich unfallversichert.
Zu den Umlagekassen U1 und U2 sind keine Umlagen zu entrichten.
Die Insolvenzgeldumlage ist grundsätzlich zu zahlen (2013: 0,15 %).


Die Regelung zur Gleitzone findet für den Bundesfreiwilligendienst keine Anwendung.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Auftrag des Bundes von der Einsatzstelle allein zu tragen. "

 

Erstattung für Bundesfreiwilligendienst

 

In PC-Gehalt wird ein Bundesfreiwilliger wie folgt dargestellt. Die Besonderheiten sind rot eingerahmt:

 

Bundesfreiwilligendienst


Erläuterungen:
zu Zeile 24:
Standardmäßig ist für die Zeile die Option "SV-pfl.Entgelt b. anderen AG" eingestellt. Damit werden für die
Zeilen 37 bis 40 und 42 folgende Werte berechnet:
Sozialversicherungsbeiträge
Nach Umstellung auf die Option "AG trägt alle SV-Beiträge" werden die Werte in vorstehendem Ausschnitt
in den Zeilen 37 bis 42 auf Null gesetzt (im obigen Programmfenster bereits geschehen) und dem Arbeitgeberaufwand zugerechnet. Dieser wird dargestellt, wenn auf die Schaltfläche "AG-Sicht" unterhalb Zeile 47 geklickt wird:
Bundesfreiwilligendienst

Der Betrag von 284,19 Euro entspricht dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus 700 Euro (40,6 %).

Das Programm berücksichtigt automatisch, dass keine Umlagen U1 und U2 ausgewiesen werden, auch wenn das Programm im allgemeinen für die Erhebung dieser Umlagen eingestellt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass in Programmzeile 05 die Dienstbezeichnung "Bundesfreiwilliger" ausgewählt ist.

 

 

 

 

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