Gleitzone
 

 

Der Dienstherr muß bei jeder Neueinstellung dem Beamten eine Berechnung des Besoldungsdienstalters schriftlich mitteilen (§ 28 Abs. 4 BBesG). Das Programm soll den Bediensteten bei der Überprüfung dieser Berechnung unterstützen. Wenn sich eine Berechnung mit diesem Programm nicht nachvollziehen läßt, wird sich der Abweichungsgrund durch einen Vergleich der Teilergebnisse stark eingrenzen lassen. Anhand der dem Programm beigefügten Hilfedatei läßt sich dann der Korrekturbedarf leicht feststellen,

 

Das Programm ist nicht dazu bestimmt, von Dienstherrn zur Erstellung von maßgeblichen Berechnungen des Besoldungsdienstalters eingesetzt zu werden. Wird es auf diese Weise eingesetzt, besteht keinerlei Haftungsanspruch gegen den Programmhersteller.

Dienstaltersstufen

(BDA = Besoldungsdienstalter, VDA = Vergütungsdienstalter)

Bei den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst richtet sich die Höhe des Gehalts in erster Linie nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Innerhalb dieser Gruppen steigt das Gehalt in unterschiedlich vielen Lebensalter- bzw. Dienstaltersstufen von der Stufe für Berufsanfänger bis zur Endstufe an. Bei Bediensteten, die mit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres in den öffentlichen Dienst eintreten, beginnt das Ansteigen in den Altersstufen mit dem 21. Lebensjahr bzw. im höheren Dienst mit dem 23. Lebensjahr. Dieser Zeitpunkt wird Regel-Besoldungsdienstalter bzw. Regel-Vergütungsdienstalter genannt. Wer später eintritt, bei dem beginnt das BDA/VDA um einen bestimmten Zeitanteil später. Weil somit das BDA / VDA bei jedem Bediensteten mit einem unterschiedlichen Lebensalter beginnen kann, ist der Zeitpunkt, ab dem das Ansteigen beginnt, für jeden Bediensteten bei der Einstellung nach einem Kalenderdatum festzulegen und dem Bediensteten mit einem schriftlichen Bescheid bekanntzugeben. Mit dem so festgelegten Beginn des BDA / VDA kann später die augenblickliche Altersstufe oder der Zeitpunkt für das Erreichen der nächsten Altersstufe errechnet werden, ohne den Lebenslauf des Bediensteten immer wieder von Neuem untersuchen zu müssen. Das BDA / VDA ist somit eine wichtige Rechengröße.

Das Programm „Gehälter im öffentlichen Dienst" benutzt das BDA / VDA ebenfalls. Es bietet in Zeile 7 mit dem Icon „DA" einen Assistenten an, mit dem Sie den Beginn des BDA / VDA berechnen und einen Bescheid ausdrucken können. Sie können das Ergebnis der Berechnung über eine Schaltfläche in die aktuelle Gehaltsberechnung übertragen. Das Programm legt dann automatisch in Zeile 8 die entsprechende Altersstufe fest.

Sie können die Altersstufe in Zeile 8 wie folgt eingeben:

1. Mit dem Assistenten „DA" in Zeile 7 (sehr empfohlen)
Bevor Sie den Assistenten benutzen sollten Sie den Geburtstag und den Einstellungstag des Bediensteten in die Stammdaten eingegeben haben (Icon „Büroklammer" in Zeile 6), Mehrere Assistenten greifen auf diese Daten zu und Sie können sich so das mehrfache Eingeben dieser Daten ersparen. Sie können diese Daten aber auch noch im Assistenten eingeben oder dort die vorgegebenen Daten ändern. Wenn Sie die Berechnungsvorschrift für das BDA /VDA im Groben kennen, werden Sie den Assistenten auf Anhieb verstehen und bedienen können. Sollte der Assistent Rätsel aufgeben, dann rufen Sie einfach über eine vorhandene Schaltfläche die Berechnungsvorschrift auf.
Wenn Sie das Berechnungsergebnis des Assistenten durch Anklicken der Schaltfläche „Übernahme" übernehmen, werden Geburtstag, Einstellungstag und Beginn des BDA / VDA in die Stammdaten übernommen. Zusätzlich wird der Beginn des BDA / VDA in das Datumsfeld in Zeile 8 übertragen und die Gehaltsberechnung wird für den laufenden Monat und die Folgemonate des aktuellen Jahres aktualisiert.

2. Mit Hilfe des BDA /VDA
Wenn Ihnen der Beginn des BDA /VDA bereits bekannt ist, können Sie es direkt in das Datumsfeld in Zeile 7 eingeben. Nach Antippen der Eingabetaste wird die Gehaltsberechnung des laufenden Monats und der Folgemonate aktualisiert und das BDA / VDA wird in den Stammdaten (Icon „Büroklammer" in Zeile 4) gespeichert.

3. Direkte Festlegung in Zeile 8 (nicht empfohlen)
Die direkte Festlegung der Altersstufe in Zeile 8 hat folgende Nachteile:
a) Das Programm kann bei der Berechnung der Folgemonate ein
Ansteigen in den Altersstufen nicht automatisch berücksichtigen.
b) Das BDA /VDA wird in Zeile 7 gelöscht, damit es bei der
Gehaltsberechnung nicht mehr benutzt werden kann und die manuell
eingegebene Altersstufe erhalten bleibt.

Angestellte unter 18 Jahren

Wenn Sie in der Auswahlbox Nr. 7 die Option "Angestellte unter 18 Jahren" auswählen, wird die Gesamtvergütung gemäß § 30 BAT automatisch eingestellt. Hierzu werden folgende Voreinstellungen verändert:

Nr. 8: Grundgehalt = Stufe 1
Nr. 9: Ortszuschlag = Stufe 1
Nr. 10: Allgemeine Stellenzulage = 0 DM
Nr. 11: Zulage = 0 DM
Nr. 12: Leistungszulage = 0
Nr. 19: Einmalige Sonderzuwendung ohne Kinderzuschlag
Nr. 22: Reduzierung des Normalgehalts auf 85 %
Nr. 32: 64. Lebensjahr noch nicht vollendet
Nr. 35: Lohnsteuerklasse = I/0
Nr. 43: Kindergeld = 0

Außerdem werden in der Spalte "T" entlang der Bruttobetragsfeldern die Einstellungen so verändert, daß sich die Kürzung auf 85 % des Normalgehalts nur auf die Grundvergütung, den Ortszuschlag und die Sonderzuwendung auswirkt.

 

 

 

 

 

 

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