Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.3

Abzüge

2.3.1

Allgemeines

Einbehalt (Sonstige Abzüge)

   

Die Abzüge vom Bruttogehalt sind in diesem Programm in drei Blöcke gegliedert

  • Steuern

  • Sozialversicherungsbeiträge

  • Sonstige Abzüge / Sonstige Zahlungen

Die Programmzeile 47 bietet in der Auswahlbox folgende Summenbildungen an:

Bruttogehalt

- Steuern

- Sozialversicherungsbeiträge

-------------------------------------------

= NETTOGEHALT

 

oder

Bruttogehalt

- Steuern

- Sozialversicherungsbeiträge

- Sonstige Abzüge / Sonstige Zahlungen

-----------------------------------------

= AUSZAHLUNG

 

Bei den Sonstigen Abzügen und sonstigen Zahlungen in den Zeilen 44 bis 46
Nettogehalt-231
werden die Regeln für die Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mit Hilfe von Schlüsselfeldern in den betreffenden Zeilen bestimmt (oben rot eingerahmt). Wird auf ein Schlüsselfeld geklickt, öffnet sich folgendes Eingabefeld:

Schlüsselfeld

Mit diesen Merkmalen ist jede erdenkliche Kennzeichnung für die Berechnung der Gehaltsabzüge möglich, und zwar sowohl bei Abzügen, die vergünstigend wirken als auch bei sonstigen Zahlungen, die zusätzlich zum Bruttogehalt zu versteuern und zu verbeitragen sind.

Zeilen44
Für jede Position der Auswahlboxen der Zeilen 44 bis 46 kann in der Menüzeile unter „Vorgabewerte / Sachbezüge" bzw. „Vorgabewerte/Einbehalte" der Schlüssel für die Berechnung der Abzüge vorbestimmt werden. Beim Aufruf einer Position wird dann der vorbestimmte Schlüssel verwendet. Auch dieser vorbestimmte Schlüssel kann im Einzelfall geändert werden, wenn auf das Schlüsselfeld geklickt wird.
 

 

 

Datenschutz