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Grundentgelt - so wird es berechnet:
Grundentgelt

 

Im Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrags bzw. BMT-G erhalten Angestellte eine Vergütung und Arbeiter einen Lohn. Diese Begriffe wurden in den TVöD und TV-L nicht übernommen; aus Angestellten und Arbeitern wurden Beschäftigte, aus Vergütung und Lohn wurde Entgelt. Das Entgelt besteht aus folgenden Bestandteilen

1. Tabellenentgelt (Grundentgelt und Entgelt in Entwicklungsstufen)

2. Leistungsentgelt

3. Erschwerniszuschläge

4. Besondere Zahlungen (vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld

 

Jeder Beschäftigte wird je nach Tätigkeit in eine der 15 Entgeltgruppen eingruppiert. Bis zur Fertigstellung der neuen Entgeltordnung zum Jahresende 2010 gelten für die Eingruppierung die Eingruppierungsvorschriften des BAT weiter. Die sich dabei ergebenden BAT-Vergütungsgruppen werden anhand einer Überleitungstabelle in TVöD-Entgeltgruppen übergeleitet.

 

Jede Entgeltgruppe besteht aus 6 Entgeltstufen. Die Entgeltstufe 1 und die Entgeltstufe 2 werden unter dem Begriff "Grundentgelt" zusammengefasst. Grundsätzlich wird in Stufe 1 eingestellt und es erfolgt ein automatischer Aufstieg in Stufe 2 nach 1 Jahr. Der Aufstieg in die Stufe 3 und die weiteren Stufen ist im Gegensatz zum BAT nicht mehr an den Zeitablauf gekoppelt, sondern hängt von der Leistung des Beschäftigten ab. Deshalb werden die Stufen 3 bis 6 mit dem Begriff "Entwicklungsstufen" bezeichnet.  

 

Das Programm weist das Tabellenentgelt in Programmzeile 08 aus in Abhängigkeit von den Einstellungen in den Programmzeilen 02 bis 07.  Sie finden die Links zu den Tariftabellen auf der Seite http://www.pc-gehalt.de/Tarifvertrag/TVoeD/TVoeD-Text/Tabellen.htm

 

Links zum Thema Grundentgelt:

Grundentgelt bei Wikipedia

Definition "Grundentgelt"

 

 

 

 

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