Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD -

TVöD-Jahressonderzahlung

   

Die Jahressonderzahlung ab 2007 ist in § 20 TVöD geregelt. Für die Jahre 2005 und 2006 gibt es Übergangsregelungen in § 20 TVÜ-Bund bzw. TVÜ-VKA. Für das Jahr 2005 verbleibt es demnach bei der bisherigen Regelung, so dass das Programm in diesem Punkt nicht anzupassen war.

Die Vorgabewerte für die Jahressonderzahlungen sind in der Menüzeile unter „Vorgaben / TVÖD/TV-L-Jahressonderzahlung" einsehbar und auch editierbar. Die aufgrund dieser Vorgaben berechnete Jahressonderzahlung wird in Programmzeile 19 ausgewiesen. Mit dem dort sichtbaren Lupe-Icon kann ein Fenster geöffnet werden, in dem die Berechnung detailliert dargestellt ist.

 

 

 

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