Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.4

Planung und Abrechnung

Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD

   

Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung erhält der Beschäftigte Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses muß der Arbeitgeber in Form des Krankengeldzuschusses bis zur Höhe des Nettogehalts aufstocken, das sich aus der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung ergibt.

Im einzelnen ist wie folgt vorzugehen:

Das Programm bietet derzeit noch keine Unterstützung bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 22 TVöD. Der Dreimonatsdurchschnitt der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile ist also manuell zu berechnen und auf einer der Zulagenzeilen mit der Option "Zulage lt. Eingabe" einzugeben.

Wenn die Entgeltfortzahlung im Laufe des Monats beginnt, sollten die nicht in Monatsbeträgen festgesetzten Entgeltbestandteile aufgeteilt manuell eingegeben werden und zwar in einer Zeile die im aktuellen Monat erarbeiteten Anteile und in einer zweiten Zeile die sich aus dem Dreimonatsdurchschnitt ergebenden Teile.

Beispiel:
Entgeltfortzahlung bis 15. des Monats
Krankengeldzuschuss ab 16. des Monats.
In den Zeilen 8 bis 20 wird das Monatsgehalt normal eingegeben und in Zeile 23 auf 15 Tage von nomal 30/31 Tage gekürzt.
Eine freie Zulagenzeile (13 bis 15) wird in "Krankengeldzuschuss" umbenannt. Als Betrag wird der manuell errechnete Krankengeldzuschuss eingegeben. In dieser Zeile werden die Checkboxen LSZ und WTB deaktiviert (-). Zusätzlich ist außerhalb des Programms die ZVK-Umlage aus dem Krankengeld und dem Krankengeldzuschuss zu berechnen und abzuführen.

 

Datenschutz