Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.3

Abzüge

2.3.2

Steuern

Lohnsteuertabellen

 

Das Programm berechnet die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, in dem die Berechnungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes fehlerlos berücksichtigt sind. Bei dieser Berechnung wird vom cent-genauen steuerpflichtigen Entgelt ausgegangen. Ungenauigkeiten durch Entgeltstufen wie bei der Anwendung von Lohnsteuertabellen treten dabei nicht mehr auf.

Wenn früher die Lohnsteuer mit Hilfe von Lohnsteuertabellen berechnet wurde, war zwischen der
Allgemeinen und der Besonderen Lohnsteuertabelle
zu unterscheiden. Die allgemeine Lohnsteuertabelle enthielt die volle Vorsorgepauschale für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, während der besonderen Lohnsteuertabelle nur die gekürzte Vorsorgepauschale zugrunde lag, die für die Beamten gilt. Damit dieser Unterschied auch bei der Berechnung ohne Lohnsteuertabelle berücksichtigt wird, ist in Programmzeile 30 anzugeben, ob es sich um einen sozialversicherungspflichtigen oder um einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten handelt.

Durch den Wegfall der Einkommensteuer(stufen)tabellen ab 2004 gibt es auch kein Lohnsteuer(stufen)tabellen mehr. Damit kleinere Betriebe aber weiterhin den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuertabellen vornehmen können, aber auch weil bei Betrieben mit maschineller Lohnsteuerberechnung nach wie vor praktischer Bedarf besteht, im Einzelfall Steuerabzugsbeträge aus Tabellen ablesen zu können, wurde die Anwendung von Lohnsteuer(annäherungs)tabellen durch den Gesetzgeber auch zukünftig zugelassen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG i.d.F. des StSenkG). Ab dem Jahr 2004 stellen die Lohnsteuertabellen aber nur noch eine ergänzende Alternative zur maschinellen Lohnsteuerberechnung nach dem stufenlosen Formeltarif dar. Damit die Steuerabzugsbeträge der Lohnsteuertabellen nach wie vor amtlichen Charakter haben, hat das Bundesfinanzministerium neben dem Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerermittlung einen weiteren Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen zu veröffentlichen. Dadurch ist sichergestellt, dass ab 2004 auch die manuelle Lohnsteuerberechnung weiterhin nach einheitlichen Lohnsteuertabellen durchgeführt werden kann (§ 52 Abs. 59c EStG i.d.F. des Flutopfersolidaritätsgesetzes). Zur Erstellung der Lohnsteuertabellen ab 2004 wird die Jahreslohnsteuer jeweils aus dem höchsten Wert eines 36 Euro-Tabellenschrittes ermittelt. Dadurch ergibt sich zwischen Einzelwertberechnung und Tabellenwert eine umso größere Differenz, je weiter der Lohn vom Tabellenschrittendwert abweicht. Bei einer Monatslohntabelle in 3 Euro-Schritten (entsprechend einer 36-Euro-Schritt-Jahreslohntabelle) und der Steuerhöchstbelastung von 47,4% sind dies maximal ca. 1,40 Euro zu viel Steuer, die sich durch die Tabelle ergeben.

Sie finden ein Programm zur Erstellung individueller Lohnsteuertabellen für eine wählbare Einkommensspanne auf der Internetseite http://www.abgabenrechner.de. Diese Seite wird vom Bundesminister der Finanzen betreut.

 

 

 

Datenschutz