Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
NettogehaltkostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.3

Abzüge (Nettogehalt)

2.3.1

Allgemeines

Nettogehalt

   

Das Nettogehalt ist definiert als das Gehalt, das vom Bruttogehalt nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Im öffentlichen Dienst mindern die Arbeitnehmeranteile zur tariflich vereinbarten Zusatzversicherung das Nettogehalt zusätzlich. Alle weiteren Abzüge (z.B. die vermögenswirksamen Anlagen) mindern das Nettogehalt nicht weiter, sondern werden vom Nettogehalt abgezogen und so ergibt sich dann der Auszahlungsbetrag.

Demgemäß sind in diesem Programm die Abzüge vom Bruttogehalt in drei Blöcke gegliedert

  • Steuern

  • Sozialversicherungsbeiträge

  • Sonstige Abzüge / Sonstige Zahlungen

Die Programmzeile 47 bietet in der Auswahlbox folgende Summenbildungen an:

Bruttogehalt

- Steuern

- Sozialversicherungsbeiträge

-------------------------------------------

= NETTOGEHALT

 

oder

Bruttogehalt

- Steuern

- Sozialversicherungsbeiträge

- Sonstige Abzüge / Sonstige Zahlungen

-----------------------------------------

= AUSZAHLUNG

In Zeile 47 besteht die Möglichkeit, zwischen "Auszahlung" und "Nettogehalt" zu wählen. Die Summe "Auszahlung" berücksichtigt sämtliche ausgewiesenen Beträge, während die Summe "Nettogehalt" die in den Zeilen 44 bis 47 enthaltenen Beträge (Sonstige Abzüge und sonstige Zahlungen) nicht enthält.

Mit dem Umkehr-Icon in Zeile 47 können Sie einen Netto-Brutto-Rechner aufrufen, mit dem zu einem vorgegebenen Nettobetrag der erforderliche Bruttobetrag errechnet werden kann. Bei der Berechnung werden alle Einstellungen berücksichtigt, die auf der rechten Bildschirmhälfte eingestellt sind, also insbesondere auch die Einstellungen bezüglich Zusatzversicherung.

Siehe auch Nettogehalt, Gehaltsabzüge

Link zu Nettogehalt von nettolohn.de

 

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