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TV - Länder

Teil B.

Sonderregelungen
§ 46

Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten

Nr. 2 Zu § 3 - Allgemeine Arbeitsbedingungen
 
Zu den allgemeinen Pflichten gehört auch das Ableisten von Wachdienst.
 

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