TV - Länder |
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Teil B. |
Sonderregelungen |
§ 46 | Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten |
Nr. 2 | Zu § 3 - Allgemeine Arbeitsbedingungen |
Zu den allgemeinen Pflichten gehört auch das Ableisten von Wachdienst. |
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