16 MTV fr Auszubildende
Freistellung vor Prfungen

 


Dem Auszubildenden ist vor der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschluprfung an fnf Ausbildungstagen, bei der Sechstagewoche an sechs Ausbildungstagen Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmige Ausbildung auf die Prfung vorzubereiten Der Anspruch nach Satz 1 verkrzt sich um die Zeit, fr die die Auszubildenden zur Vorbereitung auf die Abschluprfung besonders zusammengefat werden; der Auszubildende erhlt jedoch mindestens zwei freie Ausbildungstage.

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