7a MTV fr Auszubildende
Fernbleiben von der Ausbildung
Der Auszubildende darf nur mit vorheriger Zustimmung des Ausbildenden der Ausbildung fernbleiben. Kann die Zustimmung den Umstnden nach nicht vorher eingeholt werden, ist sie unverzglich zu beantragen. Bei nicht genehmigtem Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Bezge.