Vergtungsgruppe Vc
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 3.Anwendungsprogrammierung)

 

 


Angestellte,

 

die bei der Anfertigung, nderung, Pflege oder bernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. <5> und <6> )

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