Vergtungsgruppe Vc
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 3.Anwendungsprogrammierung)
Angestellte,
die bei der Anfertigung, nderung, Pflege oder bernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken.