Vergtungsgruppe Vb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 5.Datenerfassung)
Angestellte, denen eine oder mehrere Gruppen mit insgesamt mindestens 40 Angestellten in der Datenerfassung durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.