Vergtungsgruppe VII
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 5.Datenerfassung)

 

 


Angestellte in der Datenerfassung, die mit vielfltigen Formaten (z.B. Erfassungsbelege, Bildschirmmasken) mit wesentlich unterschiedlichem Inhalt und Aufbau arbeiten oder die aus vielfltigen Formaten mit wesentlich unterschiedlichem Inhalt und Aufbau fehlerhaft erfate Daten berichtigen,

 

nach einjhriger Bewhrung in der Datenerfassung.

Datenschutz